OT - Beleidigung ....
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- robbi77
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Re: OT - Beleidigung ....
Das steht ja 2 Posts oben drüber ...
Gruß
Roberto
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Tips und Tricks für Anfänger: viewtopic.php?t=22801
Programmlogik: viewtopic.php?f=31&t=4251
Webui-Handbuch: https://www.eq-3.de/downloads/download/ ... h_eQ-3.pdf
Script und Linksammlung: viewtopic.php?f=26&t=27907
Troll des Forums ...
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Re: OT - Beleidigung ....
Alte Quasselstrippe - musst Du immer Alles verraten.robbi77 hat geschrieben:Das steht ja 2 Posts oben drüber ...
Gruß Günter
pivccx mit 3.xx in Produktiv und Testsystem mit HM-, HM-W, HMIP- und HMIP-W Geräten, HPCx Studio 4.1,
L-Gateways, RS-L-Gateways, HAP, Drap, FHZ200x, vereinzelt noch FS2x-Komponenten.
HM / HM-IP: Zur Zeit knapp 300 Komponenten mit ??? Kanälen .
Ich übernehme für alle von mir gegebenen Hinweise, Tipps und Links keine Haftung! Das Befolgen meiner Tipps ist nur für Fachkundige gedacht und erfolgt auf eigene Gefahr!
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- Herbert_Testmann
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Re: OT - Beleidigung ....
Hallo
zum Thema "Beleidigung" musste ich mich leider in den letzten Wochen mal etwas belesen. Meine meist sehr deutlichen Worte wurden von einem Mail Empfänger als Grund für eine Anzeige wegen Beleidigung genutzt, obwohl er mir in der Sache an sich recht gab.
Da ich mich bisher nie mit der Rechtsprechung zu diesem Thema beschäftigen musste, war ich doch über den Inhalt der entsprechenden deutschen Strafrechtsparagraphen erstaunt. Aus Kommentaren zu entsprechenden Urteilen war dann zu entnehmen, das eine Beleidigung vor liegt, wenn der Empfänger der Nachricht sich in seiner Ehre angegriffen fühlt.
In dem Fall schützt auch nicht der Rückzug auf "Meinungsfreiheit". Auch in einem Gespräch über abwesende Dritte kann schnell mal eine Formulierung gebraucht werden, die formal eine Beleidigung ist.
Ausnahmen gibt es wohl nur bei Journalismus als Hauptberuf und bei künstlerischer Darstellung.
Da ich weder Lust auf den Verlust von 3 Monatsgehältern noch auf 1 Jahr Freiheitsentzug hatte, habe ich mich einfach entschuldigt. Wobei ehrlich gesagt der Hauptgrund war, dass man wegen so einer Kleinigkeit dann als vorbestraft gilt.
Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass in Deutschland die meisten Beleidigungs Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, bevor es zum Prozess kommt.
Wenn man das in Hinterkopf hat und in Foren und Mails jegliche Doppeldeutigkeit, Ironie ... weg lassen muss, weil sich ja jemand beleidigt fühlen könnte, dann macht das Schreiben eigentlich in einem Hobbybereich keinen Spass mehr
schönes WE dann
zum Thema "Beleidigung" musste ich mich leider in den letzten Wochen mal etwas belesen. Meine meist sehr deutlichen Worte wurden von einem Mail Empfänger als Grund für eine Anzeige wegen Beleidigung genutzt, obwohl er mir in der Sache an sich recht gab.
Da ich mich bisher nie mit der Rechtsprechung zu diesem Thema beschäftigen musste, war ich doch über den Inhalt der entsprechenden deutschen Strafrechtsparagraphen erstaunt. Aus Kommentaren zu entsprechenden Urteilen war dann zu entnehmen, das eine Beleidigung vor liegt, wenn der Empfänger der Nachricht sich in seiner Ehre angegriffen fühlt.
In dem Fall schützt auch nicht der Rückzug auf "Meinungsfreiheit". Auch in einem Gespräch über abwesende Dritte kann schnell mal eine Formulierung gebraucht werden, die formal eine Beleidigung ist.
Ausnahmen gibt es wohl nur bei Journalismus als Hauptberuf und bei künstlerischer Darstellung.
Da ich weder Lust auf den Verlust von 3 Monatsgehältern noch auf 1 Jahr Freiheitsentzug hatte, habe ich mich einfach entschuldigt. Wobei ehrlich gesagt der Hauptgrund war, dass man wegen so einer Kleinigkeit dann als vorbestraft gilt.
Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass in Deutschland die meisten Beleidigungs Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, bevor es zum Prozess kommt.
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Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
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Re: OT - Beleidigung ....
Hallo Herbert,
man o man.
Wenn das so zutrifft, dann stimme ich dem
Oder wir erklären uns alle zu Künstlern.
Gerade für User wie mich mit meiner 'geraden frei raus kölschen Schnauze'.......
man o man.
Wenn das so zutrifft, dann stimme ich dem
voll und ganz zu.Herbert_Testmann hat geschrieben:Wenn man das in Hinterkopf hat und in Foren und Mails jegliche Doppeldeutigkeit, Ironie ... weg lassen muss, weil sich ja jemand beleidigt fühlen könnte, dann macht das Schreiben eigentlich in einem Hobbybereich keinen Spass mehr
Oder wir erklären uns alle zu Künstlern.
Gerade für User wie mich mit meiner 'geraden frei raus kölschen Schnauze'.......
Gruß Günter
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Re: OT - Beleidigung ....
<in alten Posts kram>...ob der Herr Testmann nicht irgendwann irgendwie 'mal meine Ehre abgeschnitten hat?
Re: OT - Beleidigung ....
So weit muss es gar nicht kommen, du hast dich doch bestimmt schon mal in der selbigen gekränkt gefühlt!owagner hat geschrieben:ob der Herr Testmann nicht irgendwann irgendwie 'mal meine Ehre abgeschnitten hat?
Gruß
Rainer
Alle meine Hinweise sind auf eigene Gefahr umzusetzen. Immer einen Fachmann zu Rate ziehen!
Re: OT - Beleidigung ....
Willst Du damit andeuten, ich sei leicht eingeschnappt? Das klären wir im Morgengrauen, bzw. vor Gericht!Homoran hat geschrieben:So weit muss es gar nicht kommen, du hast dich doch bestimmt schon mal in der selbigen gekränkt gefühlt!
Re: OT - Beleidigung ....
Siehst du, so schnell geht das
Ich wähle Schaschlikspieße,
Gruß
Rainer
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Rainer
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Re: OT - Beleidigung ....
Nix da -- wir spielen Russisch-Elektrikerroulette -- in einem 50er-Jahre Altbau per Berührung rausfinden, auf welchen Farben überall L liegt.Homoran hat geschrieben:Schaschlikspieße,
Re: OT - Beleidigung ....
Sind das die mit schwarz und rot?owagner hat geschrieben: in einem 50er-Jahre Altbau
Dann bin ich dabei!
Schönes Wochenende
Rainer
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