9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

User stellen ihre Haussteuerung vor

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66er
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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von 66er » 22.08.2018, 17:35

Hallo,

das das Vorhaben technisch umsetzbar ist, ist wahrscheinlich unstrittig.

Selbst wenn ...
Sammy hat geschrieben:
22.08.2018, 12:34
Wenn eine Wohnung vermietet ist, kann man ja alle entsprechenden Automatismen, die stören könnten abschalten.
Einfach immer die Variable "Wohnung_x_unbelegt" mit rein und gut ist.
... ändert das nichts daran, dass diverse Vorgänge in die Logs geschrieben werden. Und das sind nun mal auch m.E. Daten nach der DSGVO.

Insofern würde ich mir den Einsatz eines solchen Systems produktunabhängig sehr genau überlegen und ggf. das Ganze im Voraus von einem RA prüfen lassen. :wink:

Ob Feriengast oder Dauermieter macht für die DSGVO auch keinen Unterschied.

LG
Stefan

gzi
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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von gzi » 23.08.2018, 00:22

@Roland M: Ich finde es nicht schlimm, wenn ein Gewerbebetrieb HM einsetzt und dabei Gewinn macht. Muss sich hier ja niemand einbringen. Würde in einem USA Forum niemandem einfallen deswegen einen Thread zu sperren. Und in einem asiatischen erst recht nicht. Aber bei uns meinen viele , Gewinn ist böse und derweil läuft der Rest der Welt Europa wirtschaftlich den Rang ab....

Aber zurück zum Thema.

@DSGVO: sehe kein Problem. Die DSGVO verbietet nicht, Daten zu verarbeiten, die dem betrieblichen Zweck dienen.

@Aufsperren per Code: Dazu braucht es nicht unbedingt den Handsender. Man kann mit dem HM 6fach Taster ein brauchbares Codeschloss bauen. siehe https://www.elv.de/Universal-Codeschlos ... tail_50492 . Alternativ ginge es auch mit einem URL den man vom Handy an einen Webserver (https !) absendet, der wiederum via XML-API der CCU sagt, dass sie aufsperren soll.

@Schloss: Keymatic würd ich nicht nehmen, denn da könnte ja ein Mieter den Schlüssel entnehmen. Besser Elektroschloss plus HM Aktor. Es geht wohl genau darum keinen physischen Schlüssel aus der Hand zu geben und Codes bei Neuvermietung sicher zu ändern.

@Heizung: Es ist natürlich sinnvoll die Temperatur abzusenken, wenn nicht vermietet ist. Bzw. rechtzeitig hochzufahren bevor ein Mieter kommt.

@Jalousien: Automatik hat wahrscheinlich nur bei Leerstand Sinn.

@Rauchmelder: sinnvoll, dass man mitkriegt, wenn was passiert. Allerdings würde ich gleich auch Kameras montieren um von der Ferne die Situation überprüfen zu können (natürlich nicht im Privatbereich)

@Spekulation: Würde aber auch überlegen andere Probleme zu melden: Wassermelder/Rohrbruch , Stromausfall ( erkennt HM Funk-Sirenenansteuerung, wenn die CCU und Router USV haben) , remote hard-reboot für CCU (via Wlan Steckdose) oder Erkennung offene Fenster/Türen bei Abwesenheit...

Weitere Ideen vielleicht auch hier: viewtopic.php?f=18&t=43926

Gutes Gelingen!

gzi
Lichtsteuerung, Heizungssteuerung, Überwachung (Feuer, Wasser, Einbruch, Stromausfall, Heizungsausfall, Wetter, Kamera), Alarmierung (optisch, akustisch, mail, SMS, voice call) - CCU, diverse HM- und HMIP Aktoren und Sensoren, Rauchmeldeanlage, UPS, GSM-Alarmwähler, Zugriff aus dem Internet via HTTPS und htdigest authentication, kein Datenkraken-Interface (Google, Amazon, China-Cloud, BND, NSA...) - HomeMatic Sicherheits-Kompendium - Checkliste für Auswahl von IP Kameras - Vergleich aktueller HomeMatic Zentralen - und alle Antworten für das gesamte Universum und den Rest

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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von 66er » 23.08.2018, 05:39

gzi hat geschrieben:
23.08.2018, 00:22
...
@DSGVO: sehe kein Problem. Die DSGVO verbietet nicht, Daten zu verarbeiten, die dem betrieblichen Zweck dienen.
...
Bist Du Rechtsanwalt? Hast Du die DSGVO gelesen? (ich unterstelle mal: Nein, nein)

Sollte ich wider Erwarten Unrecht haben? Dann sorry.

Das Thema ist nicht das "Verbieten, Daten zu verarbeiten", wie Du es nennst, sondern die Rahmenbedingungen müssen stimmen!

Ich bin auch kein Anwalt, aber wenn z.B. Zutrittsdaten erfasst werden, wird es schwierig, das einfach mal so zu tun. Warum? :

Schauen wir mal in Artikel 6 der DSGVO:
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b.) bis f.) sind für unsere Diskussion nicht relevant.

Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ (Hervorhebung (Fettschrift) und Unterstreichung von mir zur Verdeutlichung eingefügt!)

Die Verarbeitung wäre also im Mietvertrag oder in anderer, geeigneter Weise zu vereinbaren. Und damit sind wir wieder bei
dondaik hat geschrieben:
21.08.2018, 20:17
....
WENN der mieter mitspielt .... da kommt das thema datenschutz mit ins spiel !!! ich als mieter würde das nicht zulassen !
...
Das Entscheidende ist in diesem Fall tatsächlich die Zustimmung des Mieters. Ich schließe mich hier der Meinung von dondaik an.

LG
Stefan

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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von gzi » 23.08.2018, 21:40

@Stefan: check mal diese Seite: http://www.argedaten.at/php/cms_monitor ... s=83496oik
Möglicherweise ist die Rechtslage in DE anders als in AT.

Dort steht (für AT):

Die DSGVO verlangt zumindest einen [Anm. nur einen nicht ALLE] der folgenden Rechtsgrundlagen für die rechtmäßige Datenverarbeitung (Art 6 Abs 1 DSGVO):
(1) Der Betroffene hat seine Einwilligung zu der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
(2) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Betroffene ist oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Betroffenen erfolgen.
(3) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
(4) Die Verarbeitung schützt lebenswichtige Interessen des Betroffenen oder eines Dritten.
(5) Die Verarbeitung schützt überwiegende berechtigte Interessen des Kindes.
(6) Die Verarbeitung schützt berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten.
(7) Die Verarbeitung dient öffentlichen Interessen.

Insbesondere Punkt 6 trifft IMHO auf eine Schließanlage zu, die ja den berechtigten Zweck verfolgt , ungebetene Gäste fernzuhalten.

Aber auch Punkt 2 kann man anführen: um den Vertrag zu erfüllen muss man den Mieter in die Wohnung lassen.

Zum Thema „berechtigte Interessen“ habe ich noch diese .DE Seite gelesen: https://www.pingdigital.de/blog/2017/08 ... dsgvo/1186

Ich denke, man kann davon ausgehen, dass wegen der DSGVO keine elektronischen Zugangssysteme (z.b. Hotel-Chipkartensysteme) abgeschaltet werden (müssen). und alle führen Logs in irgendeiner Form.

gzi
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frscoot
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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von frscoot » 23.08.2018, 22:07

Familienvater hat geschrieben:
22.08.2018, 12:23
Hi,

solange das keine Wohnung für betreutes Wohnen sind, würde ich mich dort nicht einmieten, wenn mein Vermieter mir das Licht, die Heizung, die Türe etc. kontrolliert.
Ich habe keine Probleme, meine Hose Amazon oder Google gegenüber runter zulassen, und nutze deren Dienste und Hardware. Aber einen Vermieter, den ich "persönlich" kenne, und der meine Heiz- und/oder Lüftungsgewohnheiten etc. direkt überwachen kann, und nicht erst beim Auszug an der Schimmelbildung erkennt, nein danke...

Ein Automatik für Rolläden etc. ist nett, aber das muss in MEINEM Hoheitsbereich liegen, und ich nicht den Vermieter bitten, doch die Rolläden auf Ferienmodus zu stellen, weil ich die nächsten Tage lange schlafen will. Und selbst wenn es eine Zentrale für jede Wohneinheit ist, will ich mich als technisch uninteressierter Mieter zwingend damit rumschlagen (und dann doch den Vermieter nerven, wie kann ich das machen, das die Rolläden morgen später hochgehen???).

Just my 2 Cents,

der Familienvater
Hi Familienvater,
ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Hier geht es nicht um Mietwohnungen, sondern um Ferienwohnungen die von Touristen im regelfall zwischen 1 Tag und 1 Woche angemietet werden - Fast wie im Hotel. Der Hauptgedanke hier ist das KeyMatic da damit die - ich nenne es mal lästige - Schlüsselübergabe auf ein minimum reduziert wird bzw. ganz wegfallen soll. Die Heizungsgeschichte ist da nur ein gutes nebenprodukt wie ich finde.
Rollläden und sonstiges wird hier überhaupt nicht in HM eingehangen.
Sammy hat geschrieben: Wenn eine Wohnung vermietet ist, kann man ja alle entsprechenden Automatismen, die stören könnten abschalten.
Einfach immer die Variable "Wohnung_x_unbelegt" mit rein und gut ist.
Dafür kann man aber automatisiert dafür sorgen, dass bei Nichtbelegung die Bude im Sommer nicht überhitzt und trotzdem nicht dauerhaft alle Rollläden unten sind.
Danke, sehr guter hinweis! Das hab ich mir notiert.
66er hat geschrieben:
22.08.2018, 17:35
Hallo,

das das Vorhaben technisch umsetzbar ist, ist wahrscheinlich unstrittig.

Selbst wenn ...
Sammy hat geschrieben:
22.08.2018, 12:34
Wenn eine Wohnung vermietet ist, kann man ja alle entsprechenden Automatismen, die stören könnten abschalten.
Einfach immer die Variable "Wohnung_x_unbelegt" mit rein und gut ist.
... ändert das nichts daran, dass diverse Vorgänge in die Logs geschrieben werden. Und das sind nun mal auch m.E. Daten nach der DSGVO.

Insofern würde ich mir den Einsatz eines solchen Systems produktunabhängig sehr genau überlegen und ggf. das Ganze im Voraus von einem RA prüfen lassen. :wink:

Ob Feriengast oder Dauermieter macht für die DSGVO auch keinen Unterschied.

LG
Stefan
Hi Stefan,
soweit ich mich erinnern kann werden dinge nur Protokolliert wenn das auch explizit in der CCU so angegeben ist. Ansonsten wird das eben fest in die AGBs verankert. Sollte dann auch kein problem mehr sein....
gzi hat geschrieben:
23.08.2018, 00:22
.......


@Aufsperren per Code: Dazu braucht es nicht unbedingt den Handsender. Man kann mit dem HM 6fach Taster ein brauchbares Codeschloss bauen. siehe https://www.elv.de/Universal-Codeschlos ... tail_50492 . Alternativ ginge es auch mit einem URL den man vom Handy an einen Webserver (https !) absendet, der wiederum via XML-API der CCU sagt, dass sie aufsperren soll.
Von dieser methode habe ich hier im Forum auch schon gelesen. Finde ich interessant. Ich hab tatsächlich noch ein 6-Fach Taster hier bei mir. Das werde ich bei gelegenheit definitiv ausprobieren.
gzi hat geschrieben:
23.08.2018, 00:22
@Schloss: Keymatic würd ich nicht nehmen, denn da könnte ja ein Mieter den Schlüssel entnehmen. Besser Elektroschloss plus HM Aktor. Es geht wohl genau darum keinen physischen Schlüssel aus der Hand zu geben und Codes bei Neuvermietung sicher zu ändern.
Darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht. Aber ich glaube da werde ich mich nicht mit verrückt machen. Die Daten vom Gast hat man ja immer + Kaution....
gzi hat geschrieben:
23.08.2018, 00:22
@Heizung: Es ist natürlich sinnvoll die Temperatur abzusenken, wenn nicht vermietet ist. Bzw. rechtzeitig hochzufahren bevor ein Mieter kommt.

@Jalousien: Automatik hat wahrscheinlich nur bei Leerstand Sinn.

@Rauchmelder: sinnvoll, dass man mitkriegt, wenn was passiert. Allerdings würde ich gleich auch Kameras montieren um von der Ferne die Situation überprüfen zu können (natürlich nicht im Privatbereich)
Heizung: Die absenkung wenn nicht besetzt, wie schon oben beschrieben werde ich definitiv übernehmen. Ansonsten herrscht eine Grundtemp. abhängig von Jahreszeit.
gzi hat geschrieben:
23.08.2018, 00:22
@Spekulation: Würde aber auch überlegen andere Probleme zu melden: Wassermelder/Rohrbruch , Stromausfall ( erkennt HM Funk-Sirenenansteuerung, wenn die CCU und Router USV haben) , remote hard-reboot für CCU (via Wlan Steckdose) oder Erkennung offene Fenster/Türen bei Abwesenheit...
Wassermelder werden vermutlich noch zumindest unter den Badewannen eingesetzt. USV wird es keine geben.
Zur WLAN Steckdose: Sehr gute Idee, vielen Dank dafür!

Danke dir!


Zum Thema DSGVO:
Punkt 2 wäre hier wohl eher die richtige Wahl. Ich denke wenn man das in den AGBs (die jeder lesen sollte!) festhält, sollte das kein Problem darstellen. Aber das wird mein Anwalt für mich erledigen. Wie es letztendlich aussieht kann ich euch gerne verraten sobald ich es weiß.

Kurzer Hinweis zu Punkt 6: aus gegebenen Anlass weiß ich dass dieser Punkt im großen und ganzen auf einrichtungen und Anlagen ausgelegt ist welche vor Einbruch / vandalismus etc. schützen soll. Sprich Überwachungskameras, Einbruchmeldeanlagen etc.

Edit: Kurzer nachtrag zum Thema Hotelzugängen: Die meisten loggen definitiv. Ich habe mich ausgibig damit beschäftigt und mir mehrere Hersteller / Modelle angesehen und mich darüber informiert. Letztendlich kam es nicht infrage aus einem einfachen Grund: Der Preis!

Viele Grüße & Danke für alle hinweise und tipps.

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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von anli » 24.08.2018, 08:59

66er hat geschrieben:
23.08.2018, 05:39
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b.) bis f.) sind für unsere Diskussion nicht relevant.

Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ (Hervorhebung (Fettschrift) und Unterstreichung von mir zur Verdeutlichung eingefügt!)

Die Verarbeitung wäre also im Mietvertrag oder in anderer, geeigneter Weise zu vereinbaren. Und damit sind wir wieder bei
dondaik hat geschrieben:
21.08.2018, 20:17
....
WENN der mieter mitspielt .... da kommt das thema datenschutz mit ins spiel !!! ich als mieter würde das nicht zulassen !
...
Das Entscheidende ist in diesem Fall tatsächlich die Zustimmung des Mieters. Ich schließe mich hier der Meinung von dondaik an.

LG
Stefan
Meine Überlegungen dazu:
  • Überlegen wir mal eben, wie die Buchung des Feriengastes verarbeitet wird - richtig, elektronisch. Was muss er also geben? Richtig, sein Einverständnis, dass seine Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
  • Die Daten in CCU und anderen Systemen werden, wenn Sie denn protokolliert werden nur anonymisiert gespeichert. Es wird nicht gespeichert Mieter X hat um 8.15 Uhr den Rollladen A geöffnet sondern nur um 8.15 Uhr wurde der Rollladen geöffnet. Dies ist in meinen Augen nicht personenbezogen und insofern auch ohne weiteren Hinweis zulässig. Kläre ich jedoch gleich noch mal mit unserem Fachanwalt.
Herzliche Grüße, anli

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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von darkbrain85 » 24.08.2018, 10:50

Unabhängig von der rechtlichen Sachlage ist die CCU dafür eher ungeeignet. Dafür gibt es zuverlässigere und autarke Lösungen wenn es um den Zugang zu einem Objekt geht.

Fonzo
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Re: 9 Wohneinheiten treffen auf Homematic

Beitrag von Fonzo » 24.08.2018, 11:04

darkbrain85 hat geschrieben:
24.08.2018, 10:50
Unabhängig von der rechtlichen Sachlage ist die CCU dafür eher ungeeignet. Dafür gibt es zuverlässigere und autarke Lösungen wenn es um den Zugang zu einem Objekt geht.
Es gibt sicher bessere, zuverlässigere Lösungen aber da kommt dann wieder der Preis ins Spiel. Muss jeder selber wissen, bei einem Objekt das von der Ferne wartbar und administrierbar sein soll und immer stabil funktionieren soll würde imho ein anderes System einsetzen und bestimmt nicht Keymatic, aber das muss ja jeder selber wissen was er dann für so was ausgeben will.

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