Ja. Wenn der Hauptriegel noch verschlossen ist, kann das "echte" Motorschloss entriegeln. Beim A-Öffner muss du den Hauptriegel erst manuell (Schloss oder Türdrücker) zurück fahren.stan23 hat geschrieben: ↑18.10.2018, 10:05Zumindest bei mir sehe ich das nicht als Nachteil.
Wenn ich dir Tür zuziehe, schnappen die 2 zusätzlichen Fallenriegel zu und verhalten sich als Riegel. Damit gilt die Tür als verschlossen und ich muss den Hauptriegel gar nicht mehr schließen.
Oder übersehe ich da einen Anwendungsfall?
Außerdem ist beim "echten" Motorschloss der Hautptriegel immer vorgefahren. Da kann man abends nicht vergessen zuzuschließen.
Und ob für dich die Tür als verschlossen gilt, wenn der Hautptriegel noch offen ist, muss nicht bedeuten, dass deine Versicherung das genauso sieht.
Dazu kommt eine Komfortfunktion:
"Echte" Motorschlösser mit Dreipunktverreigelung haben oft eine Zusatzfunktion "Tagesbetrieb", die sich per Eingang automatisiert schalten lässt. Da hält nur noch die Falle die Türe zu und kann dadurch per Türschnäpper zum Begehen freigeschaltet werden. Wer's halt braucht...