ich möchte gleich einmal mit einem Zitat aus dem anderen Verkabelungstread anfangen:
Didi62 schrieb: Ich könnte jetzt hier ne Menge VDE-Paragraphen zitieren, erspare es mir aber, dafür gibts ja schliesslich Suchmaschinen.
Auch wenn die Antwort nicht gefällt, und Du die Frage mit 1000 Begründungen noch 1000 Mal umformulierst, so kann man die Antwort für einen Nicht-Elektiker ganz einfach auf folgende Faustformel reduzieren:
Verschiedene Spannungen in einem Kabel --> NEIN
Ausnahmen gibt es, diese sind hochspeziell und kommen aber in dem genannten Umfeld in keinster Weise zum Zuge.
Jetzt möchte ich herausfinden, ob eine derartige Ausnahme in meinem speziellen Fall doch vorliegen könnte .
Mein Installationselektriker sagt nein, ein Freund von mir, (Elektromeister, hat früher selbst Elektriker bei einem Stromversorger ausgebildet, ist aber seit 7 Jahren in Rente) sagt ja.
Folgender Grundaufbau:
Drei 7/12 I/O-Aktoren, gedacht für den Aufbau einer LED-Beleuchtung für unseren Umbau, zwei Aktoren in Unterverteilungen, einer in der Hauptverteilung.
Die 24-Volt-Versorgung der Steuerspannung erfolgt durch zwei in Reihe geschaltete 12 Volt-Batterien. Diese werden über einen separaten Laderegler aufgeladen durch zwei in Reihe geschaltete Solarmodule.
Die 12-Volt-Versorgung für den Laststromkreis erfolgt für jeden Aktor separat durch jeweils einen eigenen Laderegler, mit jeweils eigener Batterie sowie Solarmodul.
Netzspannung liegt weder in den Unterverteilungen noch in der Hauptverteilung an, noch gibt es einen verwendeten Schutzleiter.
Zu dem am weitesten entfernten Aktor (ca. 15 - 20m Leitungslänge) habe ich zwei dreiadrige Kabel mit je 6 qmm/Ader verlegen lassen. Grund hierfür war, dass ich den Spannungsabfall der relativ langen Leitungswege für eine 12-V-Verkabelung durch die dicken Querschnitte reduzieren wollte.
Auf meine Bitte, vier der sechs Adern für den 12-V Laststrom und die restlichen beiden für die 24-V-Steuerspannung zu verwenden, weigerte sich der Installationselektriker mit der Begründung, das erstens zwei verschiedene Spannungen in einer Leitung geführt würden und zweitens die Verwendung der beiden grünweißen Adern auf keinen Fall möglich sei, da diese nur als Schutzleiter verwendet werden dürften. Auch mein Vorschlag, die Enden der Leitungen einfarbig abzuisolieren lehnte er ab.
Der Aktor ist nun mit zwei Adern des einen Kabels lastseitig und zwei Adern des anderen Kabels steuerungsseitig angeschlossen, während die beiden grüngelben Adern der beiden Kabel brachliegen. Er funktioniert zwar, zwischen Batterie und letzter LED besteht jedoch ein Spannungsabfall von 0,75 Volt.
Ich gehe davon aus, dass sich dieser Spannungsabfall um bis zu 0,35 V durch die Querschnittsverdoppelung reduzieren läßt,
so dass auch weniger Leistung in der Leitung verheizt wird.
Wer hat nun recht, mein Freund, der meint, die Verwendung der grüngelben Adern für den Laststrom sei bei einfarbiger Abisolierung (wobei eine 24-V-Ader mit zwei 12-V-Adern in einem Stromkabel liegen) möglich, oder der Installations-Elektriker?
MfG
Frank