Ganz einfach. Es ist ein offenes Geheimnis, dass teilweise Vorlagen von Lobbyvereinen Einzug in Gesetzesvorlagen politischer Entscheidungsträger finden. Der Hintergrund dürfte ziemlich durchsichtig sein. Auch wenn man sich viele Gesetzesvorlagen, die teilweise öffentlich heiß diskutiert wurden und am Ende von Legislaturperioden durchgewinkt werden oder im Schatten anderer Erignisse im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und im Nachhang oberster Richter von Bund und EU wieder kassiert wurden, lässt die wirkungsvolle Einbindung von Fach- und Sachkundigen mehr als fraglich erscheinen.
Gerade wenn es um technische Sachverhalte geht, ist diese Missstand meist mehr als offensichtlich. Hier gibt es viele Beispiele. Es sei nur mal beispielsweise auf Uploadfilter, Vorratsdatenspeicherung oder EEG verwiesen. Diese Beispiele lassen sich unendlich fortsetzen. Und viele ehemalige gesetzliche Vorschriften haben sich im Nachgang als Irrweg erwiesen oder Missbrauch Tür und Tor (Beispeil: Coronakompensation auf Berechnungsbasis des Umsatzes vergangener Geschäftsperioden) geöffnet. Ich hatte nur ein Semester BWL. Aber dieser Missstand und dessen Missbrauchspotenzial ist selbst mir sofort aufgefallen. Gut gemeint, aber handwerklich einfach schlecht gemacht. Wer Brutto von Netto und Umsatz von Gewinn nicht unterscheiden kann, darf eben solche Vorlagen nicht erstellen. Aber auch die nickenden Entscheidungsträger haben sich bei der Verabschiedung nich gerade mit Ruhm bekleckert.
Gruß Xel66