Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Einrichtung, Anschluss und Programmierung der HomeMatic CCU

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Gerti
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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von Gerti » 28.04.2022, 14:19

Hi!

Er hat vorsätzlich und nachweislich seine Opfer geschädigt. Das dürfte unabhängig davon, ob die CCU nun frei zugänglich war oder nicht, strafbar sein.
Fällt ggf. unter Vandalismus?!

Nur weil jemand sein Auto an die Straße stellt, darf ich ihm auch nicht die Reifen zerstechen.

Gruß
Gerti

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von zautrix » 28.04.2022, 14:28

Gerti hat geschrieben:
28.04.2022, 14:19
Hi!

Er hat vorsätzlich und nachweislich seine Opfer geschädigt. Das dürfte unabhängig davon, ob die CCU nun frei zugänglich war oder nicht, strafbar sein.
Fällt ggf. unter Vandalismus?!

Nur weil jemand sein Auto an die Straße stellt, darf ich ihm auch nicht die Reifen zerstechen.

Gruß
Gerti
Wir reden nicht über " dürfte", "sollte" oder so.
Also, wo ist der konkrete Paragraf, auf den du dich beziehtst?
Gruß aus Nord-Baden,
z.

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von deimos » 28.04.2022, 14:31

Hi,
  • §303 StGB Sachbeschädigung (Änderung Sicherheitsschlüssel "zerstört" BidCos Geräte)
  • §303a StGB Datenveränderung (auf jeden Fall gegeben, wird aber in dem Fall durch §303b StGB noch verschärft)
  • §303b StGB Computersabotage (dürfte das einschlägiste sein)
  • §305 StGB Zerstörung von Bauwerken (dafür muss man zugegebermaßen etwas kreativ bei der Begründung werden)
Viele Grüße
Alex

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von Gerti » 28.04.2022, 14:32

Hi!
Unter Vandalismus ist blinde Zerstörungswut zu verstehen. Gesetzlich bedeutet Vandalismus eine Handlung unter Vorsatz, also absichtlich, bei der eine private oder öffentliche Sache beschädigt wird.
Gruß
Gerti

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von deimos » 28.04.2022, 14:41

Hi,

und sofern ein Passwortschutz vorhanden ist, kommt natürlich noch §202a StGB - Ausspähen von Daten dazu. Hier gab es schon diverse Urteile, dass ein vergleichsweise trivialer Schutz bereits ausreichend ist, um einen Richter von "besonders gesichert" zu überzeugen, gefühlt reicht es, wenn der Richter selbst nicht drauf kommt, wie man den Schutz umgehen kann. Über den Pragraph könnte man die an sich noble Geste, die Nutzer auf ihr Problem hinzuweisen, bereits verfolgen. Und über §202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten könnte ein übereifriger bereits die Suche nach entsprechenden CCUs verfolgen.

Viele Grüße
Alex

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von NickHM » 28.04.2022, 14:50

nehmen wir an, der Geschädigte ist Selbstständig.
Er konnte an dem Morgen nicht zu einem wichtigen Vertragstermin, weil er auf Grund des Hacks nicht mit seinem Auto aus der Garage kam. Mit dem Taxi kam er zu spät und hat den Vertrag (Auftrag) nicht bekommen. Entgangener Gewinn - Schadensersatz
Er hat 2 Tage gebraucht um den Schaden zu analysieren und einen funktionsfähigen Zustand herzustellen. In der Zeit konnte er nicht in seiner Firma arbeiten. Oder er hat eine externe Firma mit dem Neueirichten der CCU beauftragt. - Schadensersatz.

Wenn der Verursacher jemals bekannt werden sollte und die Geschädigten entsprechend kreativ bei der Darstellung des entstandenen Schadens sind, muss der Verursachen sein Leben lang nie wieder eigenes Geld verdienen, den der überwiegende Teil würde gleich für das Tilgen der Schulden wieder weg sein ....

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von zautrix » 28.04.2022, 15:20

Hallo Alex, danke für deinen Beitrag.
Im Prinzip hast du eventuell recht, aber letztendlich müssten da Gerichte Klarheit bringen.
Ich würde das nämlich anders sehen als du.

Deswegen mein Beitrag überhaupt: So einfach ist das alles nicht, das zu bewerten.



[
deimos hat geschrieben:
28.04.2022, 14:31
Hi,
  • §303 StGB Sachbeschädigung (Änderung Sicherheitsschlüssel "zerstört" BidCos Geräte)
Änderung Sicherheitsschlüssel zerstört erst mal gar nichts.
Zieht also nicht.
deimos hat geschrieben:
28.04.2022, 14:31


[*]§303a StGB Datenveränderung (auf jeden Fall gegeben, wird aber in dem Fall durch §303b StGB noch verschärft)
Ich zitiere mal
######
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#####
Damit dieser Paragraph zieht: Du müstest also erst einmal schreiben, wo Doci rechtswidrig Daten verändert.
Dieser Paragraph ist so ähnlich wie "Verhaftungsgrund: Widerstand bei der Verhaftung" :)

deimos hat geschrieben:
28.04.2022, 14:31
[*]§303b StGB Computersabotage (dürfte das einschlägiste sein)
Ich zitiere mal
######
§ 303b Computersabotage
1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1.
eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2.
Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3.
eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
######
Ist wirklich eine Haussteuerung, die ohne Passwortschutz im Internent steht, für den Nutzer von "wesentlicher Bedeutung".
Ich verneine das. Ein Sytem von "wesentlicher Bedeutung kann gar nicht ohne Passworschutz im Interne stehen.
Angesehen davon, ist eine Hausteuerungszentrale zum Hoch/Runterfahren von Rollläden überhaupt von "wesentlicher Bedeutung"?
Gruß aus Nord-Baden,
z.

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von shartelt » 28.04.2022, 15:27

paragrafen sind aber absolut latte bei ner strafanzeige.
Wie korrekt gesagt, entscheidet dann die Staatanwaltschaft bzw. das Gericht worin der Gesetzesbruch liegt.

Solang hier keiner Jurist ist, ist es müßig darüber zu diskutieren.

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von zautrix » 28.04.2022, 15:28

deimos hat geschrieben:
28.04.2022, 14:41
Und über §202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten könnte ein übereifriger bereits die Suche nach entsprechenden CCUs verfolgen.

Viele Grüße
Alex
Ich zitiere mal:
######
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
#######
Also, freie CCU ohne Passwortschutz im Netz zu suchen und zu besuchen kann nun nicht verboten sein.
Gruß aus Nord-Baden,
z.

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Re: Hacker Doci1989 zu Ostern zu Besuch

Beitrag von zautrix » 28.04.2022, 15:33

shartelt hat geschrieben:
28.04.2022, 15:27

Solang hier keiner Jurist ist, ist es müßig darüber zu diskutieren.
Was denkst du, wofür Gesetze da sind?
Fragst du bei allem, was du machst, einen Juristen, ob das erlaubt ist?
Gesetzte müssen so verfasst sein, dass Otto-Normalverbraucher die auch verstehen können. Sonst wären sie wertlos.

Bei bestimmten Formulierungen, wo Interpretationmöglichkeit besteht, z.B. "wesentlich" gilt natürlich der alte Spruch:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Gruß aus Nord-Baden,
z.

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