EULA von eQ-3 strafrechtlich relevant?

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EULA von eQ-3 strafrechtlich relevant?

Beitrag von Fonzo » 17.12.2024, 23:47

Cyber40 hat geschrieben:
17.12.2024, 20:47
Blockt Eq-3 meinen Account, meine IP oder das Gerät über einen eindeutigen Schlüssel?
Die SGTIN sowie die IP wird gespeichert und wenn Du Missbrauch betreibst kann der Access Point auch dauerhaft gesperrt werden bzw. eQ-3 hält sich rechtliche Schritte offen auch straf- und zivilrechtliche Schritte zu betreiben. Steht alles in den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen von eQ-3, die Du gelesen und akzeptiert haben solltest, bevor Du einen Homematic IP Access Point überhaupt in Betrieb nimmst. Solltest Du die Nutzungsbedingungen von eQ-3 nicht akzeptieren, hast Du entsprechend dem Nutzungsvertrag mit eQ-3 auch kein Recht die Homematic IP Cloud zu benutzen bzw. es kommt kein Nutzungsvertrag mit eQ-3 zu Stande. Dies Kannst Du alles unter Rechtliche Hinweise in der Homematic IP App in Ruhe nachlesen und solltest Du wie gesagt bereits zur Kenntnis genommen haben bzw. hast Du bereits ausdrücklich bestätigt mit der Inbetriebnahme des Homematic IP Access Points, da werden Dir nämlich die EULA und die Datenschutz Bestimmungen vor der Inbetriebnahme von eQ-3 angezeigt, die Du ausdrücklich bestätigen musst.
Cyber40 hat geschrieben:
17.12.2024, 20:47
Ist der Block permanent oder temporär?
Das hängt von eQ-3 und Deinem Verhalten ab.
Zuletzt geändert von Matthias K. am 27.12.2024, 11:53, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Abgetrennt von viewtopic.php?t=84423 (weil OffTopic)

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Re: Raspberrymatic & Accesspoint - Was beachten?

Beitrag von MichaelN » 18.12.2024, 00:02

Da ist er wieder unser Hobby Jurist
LG, Michael.

Wenn du eine App zur Bedienung brauchst, dann hast du kein Smarthome.

Wettervorhersage über AccuWeather oder OpenWeatherMap+++ Rollladensteuerung 2.0 +++ JSON-API-Ausgaben auswerten +++ undokumentierte Skript-Befehle und Debugging-Tipps +++

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Re: Raspberrymatic & Accesspoint - Was beachten?

Beitrag von Cyber40 » 26.12.2024, 16:48

Fonzo hat geschrieben:
17.12.2024, 23:47
Cyber40 hat geschrieben:
17.12.2024, 20:47
Blockt Eq-3 meinen Account, meine IP oder das Gerät über einen eindeutigen Schlüssel?
Die SGTIN sowie die IP wird gespeichert und wenn Du Missbrauch betreibst kann der Access Point auch dauerhaft gesperrt werden bzw. eQ-3 hält sich rechtliche Schritte offen auch straf- und zivilrechtliche Schritte zu betreiben. Steht alles in den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen von eQ-3, die Du gelesen und akzeptiert haben solltest, bevor Du einen Homematic IP Access Point überhaupt in Betrieb nimmst. Solltest Du die Nutzungsbedingungen von eQ-3 nicht akzeptieren, hast Du entsprechend dem Nutzungsvertrag mit eQ-3 auch kein Recht die Homematic IP Cloud zu benutzen bzw. es kommt kein Nutzungsvertrag mit eQ-3 zu Stande. Dies Kannst Du alles unter Rechtliche Hinweise in der Homematic IP App in Ruhe nachlesen und solltest Du wie gesagt bereits zur Kenntnis genommen haben bzw. hast Du bereits ausdrücklich bestätigt mit der Inbetriebnahme des Homematic IP Access Points, da werden Dir nämlich die EULA und die Datenschutz Bestimmungen vor der Inbetriebnahme von eQ-3 angezeigt, die Du ausdrücklich bestätigen musst.
Cyber40 hat geschrieben:
17.12.2024, 20:47
Ist der Block permanent oder temporär?
Das hängt von eQ-3 und Deinem Verhalten ab.
Danke für den Input mit der SGTIN.
Der Rest.. den hättest dir sparen können. Viel Unfug dabei.
STRAFrechtliche Konsequenzen kann es schonmal nicht geben, solange du nicht grade etwas laufen lässt, das als Angriff auf deren Cloudservice dargestellt werden kann.
Um einen Angriff starten zu können, der ernsthaft unter 202 STGB fällt müsstest du schon DEUTLICH mehr machen. Und wenn ich einen Sicherheits/Schwachstellentest der HmIP Cloud machen würde, wäre das definitiv anonymisiert und die Ergebnisse würden über einen Anwalt laufen. Manche Hersteller reagieren da sehr sehr schnell mit Anwälten. Das ist der einzige Weg wie du in D bzgl. nicht beauftragter Sicherheitsforschung halbwegs sicher unterwegs bist.

Zivilrechtlich können sie dir auch nix. Eine AGB ist kein Gesetz. Regressforderungen wären möglich, wenn Schäden bei EQ3 entstehen.
Dazu bräuchtest du auch mehr als ein Heimnetz. Alles was du in einem Heimnetz und ein paar API Zugriffen anstellen könntest muss von Sicherheitsmechanismen zum Frühstück verputzt werden, sonst hat EQ3 deutlich größere Probleme, insb. hinsichtlich neuer Regulierungen als Betreiber von ITK Services.

Bleibt ein "Böse! hast gegen AGB verstoßen, wir sperren dein Gerät/deine Geräte"
Bei Sperrung von mehr Geräten also mehr als dem HAP, wären EQ3 vermutlich sogar in ner rechtlichen Grauzone, da ich eine Funksteckdose ja auch weiterverkaufen darf.

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Re: Raspberrymatic & Accesspoint - Was beachten?

Beitrag von jp112sdl » 26.12.2024, 17:37

Cyber40 hat geschrieben:
26.12.2024, 16:48
Eine AGB ist kein Gesetz.
Von AGB war nie die Rede, sondern von EULA.
Bitte nicht vermischen.

Bevor ich dir eine Sache überlasse, gebe ich die Regeln vor.

Die kannst du akzeptieren und die Sache bestimmungsgemäß nutzen, oder dir gefallen die Regeln nicht, dann lässt du es.
Cyber40 hat geschrieben:
26.12.2024, 16:48
Regressforderungen wären möglich, wenn Schäden bei EQ3 entstehen.
Definiere Schaden und Schadeneintritt.

Wenn jetzt alle wie wild mit ihren Drittanwendungen auf den eQ-3 Servern rumkloppen, so dass deren 2 Cloudserver Desktop-PCs in der Besenkammer völlig überlastet sind und dadurch der Betrieb auch für andere Nutzer gefährdet wird...
Ganz abgesehen vom gestiegenen Stromverbrauch durch die zusätzliche Rechenlast.

Cyber40 hat geschrieben:
26.12.2024, 16:48
Viel Unfug dabei.
Bei dir leider auch.
Ich hab aber mal noch was dazugesponnen. :mrgreen:
MichaelN hat geschrieben:
18.12.2024, 00:02
Da ist er wieder unser Hobby Jurist
Ist hier jetzt schon mehr als einer. :mrgreen:

VG,
Jérôme ☕️

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Re: EULA von eQ-3 strafrechtlich relevant?

Beitrag von Fonzo » 27.12.2024, 11:18

Cyber40 hat geschrieben:
26.12.2024, 16:48
Bei Sperrung von mehr Geräten also mehr als dem HAP, wären EQ3 vermutlich sogar in ner rechtlichen Grauzone
Offensichtlich hast Du die EULA von eQ-3 zur Homematic IP Cloud immer noch nicht ausführlich gelesen, ansonsten würdest Du wohl solche Spekulationen gar nicht erst treffen.

Steht doch ausführlich in Abschnitt 3.2 der EULA von eQ-3 beschrieben:
eQ-3 hat geschrieben: Sollten keine Nutzungsrechte für die App bzw. den Cloudservice vorliegen,
das ist dann der Fall, wenn Du die Nutzungsbedingungen von eQ-3 offensichtlich nicht akzeptiert, dann schließt Du auch keinen Nutzungsvertrag mit eQ-3.
eQ-3 hat geschrieben: ist ein Weiterbetrieb des Systems statt mit einem Accesspoint mit einer CCU3 möglich.
Also auf Deine Frage bezogen was Du beachten solltest, entweder Du akzeptierst die Nutzungsbedingungen des Herstellers eQ-3 oder eben nicht, dann hast Du aber auch kein Recht die Homematic IP Cloud des Herstellers eQ-3 zu benutzen. Es steht Dir aber offen, wenn Du die Nutzungsbedingungen von eQ-3 eben nicht akzeptieren willst, einfach eine HmIP-CCU3 zu nutzen oder eben, wenn Du das persönlich willst, auch RaspberryMatic statt dessen zu benutzen.

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Re: EULA von eQ-3 strafrechtlich relevant?

Beitrag von Cyber40 » 10.01.2025, 15:30

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie dieser Thread zustande kam, da er meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt.

Mir ging es darum klarzustellen, dass die von dir angesprochene strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz Unfug ist.

Du kannst auch die Nutzungsbedingungen akzeptieren, dann kommt es zum Nutzungsvertrag
Wenn du dann die Nutzungsbedingungen verletzt, handelt es sich um ein Vertragsverletzung und kann vertragsrechtliche Folgen haben.
Vertragsverletzungen (eine EULA ist auch nur eine Unterart eines Lizenzvertrages) können auch in gewissen Rahmen geduldet werden.
Ist sogar die Regel.
Daher bezog sich meine ursprünglicher Thread auf die Frage wie es real gehandhabt wird.

Dennoch, strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte sind da Unfug und bspw die Deaktivierung aller in der Cloud aktivierten Geräte wäre eine rechtliche Grauzone. Insbesondere weil die EULA dir einräumt die CCU3 zu nutzen.

Meine Eingangsfrage zielte genau auf den Fall ab.
Werden beim Block des Accounts alle registrierten Geräte und der AP nutzlos und sind überhaupt nicht mehr nutzbar?
Kann ich beim Block des Accounts die Geräte inkl. AP bspw nur noch in einer CCU3 nutzen?
Kann ich beim Block des Accounts einfach einen neuen machen und die Geräte inkl. AP neu registrieren

Alle drei Fälle wären technisch möglich. Die rechtliche Thematik interessiert mich ehrlich gesagt nicht.
Ich bin hier in meiner Freizeit als Technikenthusiast und nicht beruflich unterwegs.

Leider triggert es mich wenn jemand ankommt mit "Strafbar, Anzeige, Anwalt bla bla bla". Da brauch ich echt irgendwann ein dickeres Fell :)
Die meisten Leute haben (zum Glück) noch keine größeren B2B oder echte vertragsrechtliche Auseinandersetzung gehabt, geschweige denn im Bereich IT/Lizenzen.

lg

Matthias K.
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Re: EULA von eQ-3 strafrechtlich relevant?

Beitrag von Matthias K. » 10.01.2025, 19:40

Der kam zustande weil ich das abgetrennt habe von einem Thread, wo das völlig OffTopic wurde.
Und jetzt schließe ich hier weil ich keinen weiteren Diskussionsbedarf erkennen kann.

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