Eine HmIP-CCU3 entspricht auch nicht mehr aktuellen gesetzlichen Vorgaben der EU und darf daher auch nicht mehr direkt vom Hersteller eQ-3 in den europäischen Handel gebracht werden. Es findet lediglich ein Abverkauf der restlichen Exemplare statt, die noch bei Händlern vorrätig sind und als Bestandsware weiterhin in der EU abverkauft werden können. Damit ist aber ganz klar für einen als Kunden absehbar, wenn die Restbestände der Händler abverkauft wurden, gibt es auch vom Hersteller eQ-3 keine HmIP-CCU3 mehr im Europäischen Markt, sondern nur noch die aktuellen Homematic IP Zentralen des Herstellers eQ-3, die die geltende aktuelle RED der EU vollständig erfüllen.
CCU3 und RED-Richtlinie
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Fonzo
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CCU3 und RED-Richtlinie
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Xel66
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Es wäre mal langsam an der Zeit, dass Du diese bisher unbelegten "Informationen" bzgl. irgendwelcher EU-Vorschriften mit einer Quelle untermauerst. Ansonsten muss man leider davon ausgehen, dass Dein Beitrag lediglich Deinem perönlichen, durch permanente Werbetätigkeit, geriebenen finanziellen Interesse dient. Für Deine Behauptung konnte ich nach (zugegebenermaßen nicht gerade intensiver Suche) keinerlei Belege finden.
Vielmehr hat der Hersteller nach eigenem Bekunden die Weiterentwicklung der CCU eingestellt, weil sie sich auf die Cloud-Lösungen HAP und HCU konzentrieren, und übergibt die Firmware der Comunity. Genaueres hierzu ist den OpenCCU-Beiträgen zu entnehmen. Die Entscheidung ist auch kaufmännisch nachzuvollziehen, da die CCU3 auf dem Pi3 basiert, für den es ebenso schon lange Nachfolger gibt und der Markt für diese inzwischen in die Jahre gekommene Hardware auch immer dünner wird.
Gruß Xel66
Vielmehr hat der Hersteller nach eigenem Bekunden die Weiterentwicklung der CCU eingestellt, weil sie sich auf die Cloud-Lösungen HAP und HCU konzentrieren, und übergibt die Firmware der Comunity. Genaueres hierzu ist den OpenCCU-Beiträgen zu entnehmen. Die Entscheidung ist auch kaufmännisch nachzuvollziehen, da die CCU3 auf dem Pi3 basiert, für den es ebenso schon lange Nachfolger gibt und der Markt für diese inzwischen in die Jahre gekommene Hardware auch immer dünner wird.
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Lesen kannst Du hoffentlich selber – die maßgebliche und aktuell gültige Regelung steht im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444, welche die RED ergänzt, ist hier veröffentlicht:
RED – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444Darin wird klar festgelegt, dass die in Artikel 3(3)(d)(e)(f) RED aktivierten Cybersicherheitsanforderungen ab dem 1. August 2025 verbindlich gelten.
Siehe auch die zusammenfassenden Hinweise:
• TÜV Süd – RED Cybersecurity Requirements
• BSI Group – RED Cybersecurity FAQ
Wesentlich ist dabei:
Nach Artikel 10 und 12 der RED (2014/53/EU) dürfen Hersteller und Importeure ab diesem Datum nur noch Funkanlagen in Verkehr bringen, die sämtlichen wesentlichen Anforderungen entsprechen.
Das schließt ab 1. August 2025 verbindlich die Cybersecurity-Anforderungen ein.
Daraus folgt logisch und rechtsverbindlich, dass eQ-3 die HmIP-CCU3 ab dem 1. August 2025 nicht mehr in den europäischen Handel einführen darf, da für dieses Gerät keine Konformitätserklärung nach der ab 1. August 2025 geltenden RED-Fassung existiert. Es werden also nur noch bestehende Restbestände bei Händlern abverkauft.
Wenn Du Zweifel hast → frag gerne direkt beim Hersteller eQ-3 nach. Du wirst genau diese Antwort erhalten, wie ich sie auch erhalten habe, denn der Hersteller eQ-3 ist an dieselben rechtlichen Vorgaben gebunden, wie alle andern Hersteller auch, die Funkzentralen in den EU Handel einführen.
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Matsch
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Blah. So eine allgemeine Darstellung mit "wesentlich" habe ich erwartet. Was genau entspricht nicht den Vorschriften. Offensichtlich betrifft es nur die Bauteile bzgl. der Funkkommunikation. In den aktuellen Geräten sind die gleichen Module enthalten, die voll und ganz den entsprechenden Spezifikationen entsprechen. Dann dürften Sie auch keine USB-Sticks, Charly etc. mehr vertreiben. Was beim Charly noch durchgeht, weil der Anwender dann der Hersteller ist, ist beim Fertiggerät "USB-Stick" eine andere Sache. Und apropos "Cyber...", für die "verschlüsselte" Kommunikation haben die sogar ein Zertifikat. Also betrifft es ausschließlich BidCOS. Nun steht das Protokoll aber nicht im Zusammenhang mit den ach so neuen Forderungen.Fonzo hat geschrieben: ↑01.12.2025, 12:31Wesentlich ist dabei:
Nach Artikel 10 und 12 der RED (2014/53/EU) dürfen Hersteller und Importeure ab diesem Datum nur noch Funkanlagen in Verkehr bringen, die sämtlichen wesentlichen Anforderungen entsprechen.
Das schließt ab 1. August 2025 verbindlich die Cyber-Anforderungen ein.
ZITAT: The 3 new essential requirements are:
Ensure network protection: radio equipment does not harm the network or its functioning nor misuse network resources.
Es gibt keine Netzwerkverbindung vom Kommunikationsprotokoll. Auch über das Netzwerk übertragene Protokolldaten (Gateway) waren gesichert und ein Netzwerkzugriff nicht möglich.
Radio equipment incorporates safeguards to ensure that thepersonal data and privacy of the user and of the subscriber are protected. Es werden weder persönliche Daten (außer Messwerte) übertragen, noch ist die Privatsphäre in irgendeiner Weise betroffen
Radio equipment supports certain features ensuring protection from fraud Nun ja, mann könnte per BidCOS missbräuchlich das Licht einschalten oder die Temperatur hochdrehen. Ob das dann "Betrug" (fraud) ist, wäre juristisch zu klären.
Woraus präzise folgerst Du das? Die Konformitätserklärungen liegt jedem Gerät bei. Wäre Funk tatsächlich ein Problem, dürften auch Bestände nicht mehr verkauft werden. Bei diesen Sachen ist der Gesetzgeber meist recht kurz angebunden. Und die anderen "neuen" Bedingungen stellen auch bezüglich der CCU kein Problem dar.Und nach Angaben des Herstellers erfolgt die Abkündigung der CCU zugunsten der Konzentration auf die Cloud-Lösung HCU. Ob das ein Fortschritt ist, muss jeder selbst bewerten
Gruß Xel66
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Die EU Konformitätserklärung muss vom Hersteller für jedes Gerät vorgelegt werden, wenn dieser das in der EU in den Handel einführen will. Die Konformitätserklärung der HmIP-CCU3 entspricht aber nicht aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers und der Hersteller eQ-3 beabsichtigt wohl offensichtlich auch nicht dies bei dem alten Gerät jemals zu ändern. Daher nimmt der Hersteller eQ-3 die HmIP-CCU3 aus dem Handel und verkauft eben nur noch die aktuellen Homematic IP Zentralen HmIP-HCU1 oder HmIP-HAP2. Beide aktuellen Zentralen sind vom Hersteller eQ-3 zertifiziert worden und entsprechen vollständig den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust auf längere sinnlose Diskussionen, das die HmIP-CCU3 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt und eQ-3 auch keine aktuelle Konformitätserklärung mehr vorlegen wird ist einfach Fakt. Ein Problem ist das auch nicht, weder für den Hersteller eQ-3, der verkauft aktuelle Funkzentralen für Homematic IP, noch für einen als Kunden, man kann schließlich weiterhin aktuelle Funkzentralen von eQ-3 erwerben. Wenn man unbedingt weiterhin eine bestehende HmIP-CCU3 nutzen will, hindert da einen auch niemand dran.
Die HmIP-HCU1 ist primär keine Cloud Lösung, sondern eine lokale Lösung wie die HmIP-CCU3 eben auch. Bezüglich aktuellen gesetzlichen Anforderungen und auch Sicherheit ist das ein erheblicher Fortschritt, denn sowohl für die HmIP-HCU1 als auch den HmIP-HAP2 legt der Hersteller eQ-3 eine aktuelle Konformitätserklärung vor und hat die Geräte bezüglich RED auch vom VDE zertifizieren lassen, das ist der wesentliche Unterschied zur veralteten HmIP-CCU3.
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Die HCU ist eine aufgebohrte Cloudlösung mit Basis HAP - und nicht mit lokaler Lösung als Basis. Da könnte sie viel mehr.
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Re: Wechsel/Kreuzschaltung
Eben. Ein Stück Papier ist das eigentliche Problem. Das andere ist, dass der Hersteller eben keine Ressourcen mehr in die CCU steckt. Warum, ist mit dem Weg zu OpenCCU auch klar. Es ist also nicht das Gerät (denn dann müsste es komplett aus dem Verkehr (nicht Handel!) gezogen werden, wenn sie den Funktechnischen Vorgaben und den Nutzungsbedingungen des ISM-Funkbandes nicht mehr entspricht) entgegen Deiner Behauptung, welches nicht den aktualisierten Vorgaben entspricht.Fonzo hat geschrieben: ↑01.12.2025, 18:22Die Konformitätserklärung der HmIP-CCU3 entspricht aber nicht aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers und der Hersteller eQ-3 beabsichtigt wohl offensichtlich auch nicht dies bei dem alten Gerät jemals zu ändern.
Nein, der Gund ist rein kaufmännisch. Produkt abgekündigt, also keine Investitionen mehr.
Da beide das gleiche Protokoll nutzen und auch sonstige funktechnische Parameter identisch sind, entspräche im Folgeschluss rein technisch die CCU3 ebenso den EU-Vorgaben. Es gibt eben nur kein Papier dafür, weil dieses Geld kosten würde.
Stehst Du, eigentlich weißt Du es (Hervorhebung!), gibst den Sachverhalt technisch trotzdem falsch wieder. Es ist nicht die CCU, die nicht mehr den Vorschriften entspricht (denn dann müsste sie außer Betrieb genommen werden), sondern lediglich fehlendes Papier, in das eben im Rahmen der Produktentwicklung nicht mehr investiert wird.
Würde sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dürfte man sie nicht betreiben. So einfach ist das.
Aus diesem Grund wird sie auch mit der gleichen App über die Cloud installiert und administriert. Ja, nee, iss klar. Du siehst den Widerspruch?
Gruß Xel66
@Admin: Den OT bitte vollständig verschieben und nicht wieder die Falschinfos im Thread stehen lassen. Danke.
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