Doch, dennAlterSwede hat geschrieben:Nein, die Aussage ist nicht falsch.
Mit dieser Aussage disqualifizierst Du Dich selbst, weil die Aussage ein Widerspruch in sich ist.AlterSwede hat geschrieben: Ein sachgemäß gesetzter Lötpunkt kann rückstandsfrei entfernt werden.
Bei einem sachgemäßen Lötpunkt kommt es zur Verschmelzung von Kontaktmaterial und Lötzinn und somit ist die Lötstelle in keinem Fall rückstandsfrei zu entfernen.
Ansonsten ist von einer kalten Lötstelle auszugehen, die wiederum nicht fachgerecht wäre.
Das ist Deine Sache, ändert aber nichts am objektiven Sachverhalt.AlterSwede hat geschrieben: ...sehe ich keine Probleme...
Falls Du auf die "Kindersicherung" anspielst, die ist keine Alternative und Gründe hierfür wurden schon beschrieben. Und die Alternative zu Deiner Bastellösung kam auf Seite 1 von AndiN.AlterSwede hat geschrieben: Darüber hinaus ist diese Diskussion völlig überflüssig, die bessere und einfachere Alternative habe ich ja genannt.
Und warum sollte eine Diskussion über falsche Aussagen überflüssig sein? Vielleicht weil die Argumente fehlen?
LG
Stefan