Elektrogesetz - Registrierung für Elktrokleinkram

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klassisch
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Elektrogesetz - Registrierung für Elktrokleinkram

Beitrag von klassisch » 02.05.2019, 00:21

Hallo,

ab 1. Mai scheint es eine neue bürokratische Bremse zu geben: Das Elektrogesetz in einer neuen Ausbaustufe oder Auslegung. https://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_ ... A4tegesetz
Danach sind anscheinend Kleinkram wie Adapter, HDMI-Kabel, Netzteile, konfektionierte Verlängerungsleitungen Relais, Elektronikbauteile zum Stecken, Sensoren, Aktoren, Steuerungen, Bedienpanels, Antennen, Touch-Displays, Anzeigen, Feinsicherungen, Audiokabel - also kurzum jede Menge unseres Elektronik-Bastelkrams irgendwie registrierungspflichtig.

Die Sache sieht für mich abstrus aus und scheint kein verspäteter Aprilscherz zu sein.
Kennt sich damit jemand aus? Welche konkreten Auswirkungen sind zu erwarten?
Ich bin ja sehr für den Umweltschutz - schon seit dem Club of Rome - verstehe aber nicht, wie diese zusätzliche bürokratische Maßnahme den Umweltschutz verbessern kann. Eher im Gegenteil. Noch mehr Bürokratie, noch mehr Prozesse. Sieht eher nach einer Gelddruckmaschine aus. Ähnlich wie die EU-Meldung bei Reisen ins EU Ausland.

dondaik
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Re: Elektrogesetz - Registrierung für Elktrokleinkram

Beitrag von dondaik » 02.05.2019, 08:04

sicherlich ist und wird umweltschutz eine gelddruckmaschine.... und ein begriff hinter dem man sich verstecken kann... :-(
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wer schreibfehler findet darf sie behalten.

klassisch
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Re: Elektrogesetz - Registrierung für Elktrokleinkram

Beitrag von klassisch » 03.05.2019, 05:38

Noch ein paar Infos zu diesem Thema:
https://www.elektrogesetz.de/themen/passive-geraete/

Interessant das Kapitel "Spezialfälle", "Was ist im Karton?"
Das kann man so interpretieren, daß z.B. die im Karton für ein Smartphone befindlichen Netzteil(e), USB Kabel und Kopfhörer eigenständige Geräte sind, weil sie auch separat weggeworfen werden. Diese Teile sind zu entnehmen und nachzukennzeichnen - wenn der Hersteller bekannt ist und registriert ist und bezahlt hat. Und wenn nicht? Dann darf das wohl nicht in Umlauf gebracht werden. Was dann? Das neue Teil kontrolliert entsorgen? Bürokratisch verordnete Umweltbelastung?

Unter "Produktkennzeichnung" wird behauptet, das Anbieten von no-name Geräten sei nicht mehr erlaubt.

dondaik
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Re: Elektrogesetz - Registrierung für Elktrokleinkram

Beitrag von dondaik » 03.05.2019, 07:29

was dann die 100%tige gelddruckmaschine wäre ...... die verzögerungen beim inverkehrbringen sehen wir einfach mal nicht oder die minimierung der angebote in der bucht ...
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