CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

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CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

Beitrag von joern.krueger@web.de » 14.09.2020, 12:16

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage an euch Spezialisten,

gibt einen Rauchmelder, der eine eingebaute Kamera hat mit WLAN Zugriff auf die Kamera ?
Die Kamera kann gerne eine Speicherkarte haben um auch Bilder/ Videos auf Grund von Bewegungen auf zu zeichnen.

Gribt es sowals, um dieses Gerät mit der CCU3 zu verbinden ?

Gruß und Dank

Jörn
Zuletzt geändert von Roland M. am 16.09.2020, 01:55, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thema verschoben

dtp
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Re: CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

Beitrag von dtp » 14.09.2020, 12:24

Nicht, dass ich wüsste. Könnte man aber ggf. selber basteln. Gibt ja schon Kameras, die mit Akku mehrere Monate laufen können. WLAN dürfte für Batteriebetrieb aber etwas zu viel Energie ziehen. Viele Kameras sollten sich gut in ein Rauchmelder-Gehäuse einbauen lassen. Sollte eine Stromversorgung am Anbringungsort vorhanden sein, ist die Umsetzung natürlich nochmals leichter. Fraglich ist, ob eine nach unten gerichtete Kamera die gewünschten Bildinformationen liefert, denn ein Rauchmelder sollte für gewöhnlich an der Decke montiert sein.
CCU3 mit stets aktueller FW und den Addons "CUxD" und "Programmedrucken", ioBroker auf Synology DiskStation DS718+ im Docker-Container;
einige Projekte: zentrales Push-Nachrichten-Programm zPNP, DoorPi-Videotürsprechanlage, An- und Abwesenheitsdetektion per Haustürschloss, zentrales Programm zur Steuerung von Beschattungsgeräten zBSP.

MezMatz
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Re: CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

Beitrag von MezMatz » 14.09.2020, 13:52

Du wirst solche Kameras legal in Deutschland weder erwerben noch herstellen dürfen. Sobald ein technisches Gerät mit WLAN ausgestattet ist, fällt es unter das Telekommunikationsgesetz.

§ 90 des TKG führt dazu aus:
(1) Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. [...]
Der § 148 TKG sieht dafür 2 Jahre Freiheits- oder Geldstrafe vor.

Ohne WLAN dürfte solche Gegenstände m.M.n. nicht unter das TKG fallen. Trotzdem ist das "Recht am eigenen Bild" nach §22 KunstUrhG zu beachten (bei Verbreitung der Bildaufnahme) und bei Tonaufnahmen mittels Mikrofon die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" nach §201 StGB.

Soweit jedenfalls die Theorie....

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Re: CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

Beitrag von bakerman23 » 16.09.2020, 01:30

Schon komisch das es dann WLAN Module zum basteln in Deutschland ganz legal zum kaufen gibt.

Ich Frage mich aber was das ganze mit der ccu zu tun hat.

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Roland M.
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Re: CCU3 Rauchmelder WLAN Spycam

Beitrag von Roland M. » 16.09.2020, 02:01

Nachdem da schon eindeutig der Verwendungszweck im Betreff steht, nämlich "Spycam", schließe ich hier und jetzt den Thread, um nicht auch noch den Betreiber des Forums noch haftbar machen zu können.


Roland M.
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