Freigabesignal für Klimaanlage

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Mirko_Ebro
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Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Mirko_Ebro » 24.03.2024, 12:02

Guten Tag,
ich habe mich heute mal im Forum angemeldet vielleicht hat jemand ja schon Erfahrungen oder eine Lösung. Ich nutze den homematic ip access point als Zentrale.
Ein Beispiel meiner Anwendungen. Photovoltaikanlage / Wechselrichter SMA Sunny Tripower
STP8 gibt mir über Kontakt-Schnittstelle ein Signal, wenn ich Energieüberschuss habe.
Diese nutze ich in der Überganszeit dann zum Heizen mit Infrarot Heizkörper (habe in jeden Raum Wandthermostat mit Schaltausgang und Fenster kontrakte).
Jetz bin ich gerade am Überlegen mir in die Schlafräume eine Klimaanlagen Wind-Free Standard von Samsung einzubauen. Hier meine Idee, wenn Energieüberschuss im Sommer, soll die Klimaanlage automatisch anlaufen und den Raum z.B. auf 18 Grad kühlen und kühl halten.
Hat hier jemand schon mal was Ähnliche geplant ich habe bei Samsung bis jetzt noch nichts gefunden optimal wäre hier ein Eingang zum Start ähnlich wie bei Wärmepumpen (EVU Kontakt)

Fonzo
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 24.03.2024, 12:32

Mirko_Ebro hat geschrieben:
24.03.2024, 12:02
Ein Beispiel meiner Anwendungen. Photovoltaikanlage / Wechselrichter SMA Sunny Tripower
Wenn die Photovoltaikanlage über 4.2 KW liegt, muss diese dauerhaft EnWG § 14a erfüllen. Eine Ansteuerung durch ein zertifiziertes EMS erfolgt z.B. über EEBus.
eQ-3 unterstützt zur Zeit kein EEBus mit einem Homematic IP Access Point, hat aber zumindest angekündigt zum Jahresende eine Homematic IP Home Control Unit einführen zu wollen, die gesetzliche Vorgaben erfüllen soll und EEBus unterstützen soll.

Die Klimaanlage, sollte diese ebenfalls über 4,2 KW liegen, muss dann eben auch passende Schnittstellen besitzen, ansonsten kommst Du nur mit dem System von eQ-3 und einen Homematic IP Access Point nicht weiter.

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Henke
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Henke » 24.03.2024, 16:01

EnWG § 14a
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
regelt die Zuständigkeit (Bundesnetzagentur) für die Vorgaben von Verbrauchern um im Gegenzug Netzentgeltreduzierungen zu erhalten.
Daher, mal wieder vorausgesetzt die Anlage steht in der BRD, warum sollte eine PV als Verbraucher angesehen werden und dementsprechend unter diese Regelung fallen?

Daher ist diese Aussage
Fonzo hat geschrieben:
24.03.2024, 12:32
Wenn die Photovoltaikanlage über 4.2 KW liegt, muss diese dauerhaft EnWG § 14a erfüllen.
falsch. Entweder stimmt der Bezug zum Gesetz nicht oder die Bundesnetzagentur hat ihre Kompetenzen bei einer Festlegung überschritten. In beiden Fällen bitte ich um den richtigen Link um das zu klären.
Fonzo hat geschrieben:
24.03.2024, 12:32
Die Klimaanlage, sollte diese ebenfalls über 4,2 KW liegen, muss dann eben auch passende Schnittstellen besitzen,
wenn man die Möglichkeit nutzen möchte ein reduziertes Netzentgelt zu bekommen.

Das EnWG § 14a hat aber keinerlei Beschränkungen auf irgendwelche Steuerungen die man z.B. mit HomeMatic auch jetzt schon vornehmen kann.
Werden die z.B. ausschließlich über die PV betrieben, entsteht kein Bezug aus dem Netz.

Interessanter Link dazu: https://hager.com/de/wissen/gesetze-und ... gLxevD_BwE

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 24.03.2024, 16:29

Henke hat geschrieben:
24.03.2024, 16:01
Daher, mal wieder vorausgesetzt die Anlage steht in der BRD, warum sollte eine PV als Verbraucher angesehen werden und dementsprechend unter diese Regelung fallen?
Die PV Anlage ist kein Verbraucher, es ging ihm ja aber auch um eine neue Klimaanlage und diese ist ein Verbraucher. Ebenso fallen unter Verbraucher nach EnWG Wallboxen, Stromspeicher und Wärmepumpen.

Die PV Anlage ist in dem Zusammenhang relevant, weil diese nach Möglichkeit eben über ein EMS geregelt werden sollte, das die Sollwertvorgabe des Netzbetreibers erhält. Wenn man das ohne EMS betreibt wird im Zweifelsfall die Klimaanlage bei bevorstehender Netzsegmentüberlastung vom Netzbetreiber gedimmt und der Strom der PV Anlage aber eben nicht selbst genutzt.

Damit das Gesamtkontrukt EMS, PV Anlage und Klimanlage funktioniert müssen eben alle Komponenten sicher miteinander kommunizieren können. Dazu gibt es unter anderem EEBus, das man aber eben nur alleine mit einem Homematic IP Access Point nicht nutzen kann.
Henke hat geschrieben:
24.03.2024, 16:01
Entweder stimmt der Bezug zum Gesetz nicht oder die Bundesnetzagentur hat ihre Kompetenzen bei einer Festlegung überschritten.
Der Bezug ist die Anfrage von ihm seine neu anzuschaffende Klimaanlage in Kombination mit einer PV Anlage zu betreiben.

Das ist mit den Vorgaben des EnWG nur in Kombination mit einem zertifizierten EMS möglich, ansonsten verschenkt er im Zweifelfall produzierten Strom, wenn er eben kein EMS benutzen will.

Henke hat geschrieben:
24.03.2024, 16:01
wenn man die Möglichkeit nutzen möchte ein reduziertes Netzentgelt zu bekommen.
Das hat primär nicht direkt etwas mit reduzierten Netzentgeld zu tun, das ist nur ein entgegen kommen, das man als Kunde eben auch davon profitiert, je nachdem was für eine Option man wählt. Das hat auch nichts mit Freiwilligkeit zu tun. Es geht schlicht um einfach um die Netz Stabilität und das dem Netzbetreiber die Möglichkeit eingeräumt werden muss Verbraucher wie Klimanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen über 4.2 kW im Fall einer bevorstehenden Überlastung des Netzes zu dimmen.
Henke hat geschrieben:
24.03.2024, 16:01
Das EnWG § 14a hat aber keinerlei Beschränkungen auf irgendwelche Steuerungen die man z.B. mit HomeMatic auch jetzt schon vornehmen kann.
Es geht ja auch nicht um eine normale Lampe oder ähnliches die mit Homematic IP gesteuert wird sondern um eine Klimanlage und da hängt es eben vom geplanten Verbrauch bzw. Auslegung der Klimaanlage ab.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von MichaelN » 24.03.2024, 17:08

Das hat primär nicht direkt etwas mit reduzierten Netzentgeld zu tun,
Oh doch, im Gesetz steht
Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 bundeseinheitliche Regelungen treffen, [...] im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen abzuschließen.
Das ist eine zentrale Bedingung
LG, Michael.

Wenn du eine App zur Bedienung brauchst, dann hast du kein Smarthome.

Wettervorhersage über AccuWeather oder OpenWeatherMap+++ Rollladensteuerung 2.0 +++ JSON-API-Ausgaben auswerten +++ undokumentierte Skript-Befehle und Debugging-Tipps +++

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Mirko_Ebro » 24.03.2024, 17:12

Mag ja alles sein und ich will nur die Energie nutzen die ich erzeugen und einfach nicht für 8cent verschenken.
Ich verarbeite das Signal doch schon heute vom Wechselrichter
Unbenannt.JPG
IMG_7944.JPG
Also ich mache mich morgen mal bei Samsung schlau ob es eine
eine Eingang gibt den ich Ansteuern kann (Start Klimaanlage mit den denn vorgewählt Parametern)

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Henke » 24.03.2024, 17:17

Viel Text, ändert nichts.
PV kein Verbraucher, keine vorgeschriebe Steuerung. Punkt Ende.
Die Aussage ist FALSCH:
Fonzo hat geschrieben:
24.03.2024, 12:32
Wenn die Photovoltaikanlage über 4.2 KW liegt, muss diese dauerhaft EnWG § 14a erfüllen.
Das man mit EEBus und der zusätzlichen Information, sei es nun eine Abschaltung oder Informationen über das Endfeld vom Netzbetreiber noch besser optimieren kann, streite ich nicht ab.
Ein Steuerung:
Genug eigene Strom vorhanden -> Zimmer zu warm -> Kühlung an
erfordert aber in keinem Fall irgendwelche Vorgaben des EnWG § 14a.

Mal ganz simple, so wie ich es sehe:
Nicht in der BRD -> EnWG § 14a uninteressant
Verbraucher stimmt nicht zu -> EnWG § 14a uninteressant
Verbraucher stimmt zu (Motiviert z.B. durch Kostenersparnis) -> EnWG § 14a Vorgaben müssen erfüllt werden.
Das kann auf unterschiedliche Art und weise geschehen.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Henke » 24.03.2024, 17:18

Mirko_Ebro hat geschrieben:
24.03.2024, 17:12
Also ich mache mich morgen mal bei Samsung schlau ob es eine
eine Eingang gibt den ich Ansteuern kann (Start Klimaanlage mit den denn vorgewählt Parametern)
Das ist der Weg... :D

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 24.03.2024, 20:40

MichaelN hat geschrieben:
24.03.2024, 17:08
Das hat primär nicht direkt etwas mit reduzierten Netzentgeld zu tun,
Oh doch, im Gesetz steht
Wenn Henke schon einen aus seinen Sicht interessanten Link postet
Henke hat geschrieben:
24.03.2024, 16:01
Interessanter Link dazu: https://hager.com/de/wissen/gesetze-und ... gLxevD_BwE
dann solltest Du diesen auch mal lesen und verstehen:
hager hat geschrieben: Um die Netz­sta­bi­lität sicher­zu­stellen und gleich­zeitig den Betrieb dieser Verbrauchs­ein­rich­tungen mit möglichst wenig steu­ernden Eingriffen zu ermög­li­chen, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neure­ge­lung gemäß §14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG) der Bundes­netz­agentur.
Das Gesetz wurde erlassen, damit der Netzbetreiber eine Möglichkeit hat im dringenden Fällen bestimmte Verbraucher dimmen zu können um die Netzstabilität für alle Verbraucher sicher zu stellen.

Das Du dafür im Gegenzug je nach gewählter Option ein reduziertes Netzentgeld bekommst, ist lediglich ein entgegenkommen dafür, dass Du dem Netzbetreiber zwingend einräumen musst im Zweifelsfall bestimmte Verbraucher über 4.2 kW zu dimmen.
MichaelN hat geschrieben:
24.03.2024, 17:08
Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 bundeseinheitliche Regelungen treffen, [...] im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen abzuschließen.
Das ist eine zentrale Bedingung
Das ändert nichts daran, dass das Gesetz erlassen wurde um Netzstabilität zu gewährleisten, das ist der primäre Grund für das Gesetz. Im Gegenzug dafür, dass man dem Netzbetreiber erlauben muss in bestimmten Fällen Verbraucher dimmen zu können, um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bekommst Du als Verbraucher eben eine Netzentgeldreduzierung.
Zuletzt geändert von Fonzo am 24.03.2024, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Freigabesignal für Klimaanlage

Beitrag von Fonzo » 24.03.2024, 20:42

Mirko_Ebro hat geschrieben:
24.03.2024, 17:12
Also ich mache mich morgen mal bei Samsung schlau
Relevant ist wie gesagt auf welche Leistung die Klimaanlage letztlich ausgelegt sein soll, was für ein Weg dann der passende sein könnte. Sich zu erkundigen was für Schnittstellen die gewünschte Klimaanlage anbietet ist zumindest schon mal der erste wichtige Schritt.

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