Dass eine mögliche Falschmessung des Zweirichtungszählers nicht "Peanuts" sind, zeigt folgendes Experiment:
Annahmen:
> Preise des Netzstroms 40ct/kWh, Preis des PV-Stroms 8ct/kWh
> Betrachtungsintervall 1h
> verwendet wird ein Warmwasserspeicher mit 2kW Heizer
> verwendet wird ein typischer Zweirichtungszähler mit 1s Messintervall
> aktuelle PV-Leistung 1kW im Betrachtungsintervall
> um möglichst nur PV-Strom zu verwenden wird zur Regelung der mittleren Heizleistung auf 1kW alternativ eine Phasenanschnittssteuerung oder eine Pulsgruppensteuerung verwendet
> bei der Pulsgruppensteuerung wird zur Regelung auf 1kW mittlere Heizleistung jeweils 1s ein- und 1s ausgeschaltet. Bei der Phasenanschnittssteuerung wird bei jeder Halbwelle der 50Hz-Netzspannung die Phase so angeschnitten, daß eine mittlere Heizleistung von 1kW entsteht.
Ergebnis Phasenanschnittssteuerung:
Bezug 1kWh mit 1h ausschließlich PV-Strom.
>> Kosten 8ct für die 1-kWh-Wasserwärme
Ergebnis Pulsgruppensteuerung:
Bezug 1kWh mit 0,5h bei 2kW-Heizleistung aufgeteilt in 1kW PV-Strom und 1kW Netzstrom.
Die 0,5kW PV-Strom kosten 4ct, die 0,5kWh Netzstrom kosten 20ct.
>> Kosten 24ct für die 1-kWh-Wasserwärme.
Zum Vergleich reiner Netzstrom ohne PV-Anlage:
>> Kosten 40ct für die 1-kWh-Wasserwärme
... na, wenn das kein Unterschied ist
Umso befremdlicher ist die Reaktion der verantwortlichen Verbände. Statt zu überlegen, wie man bei zukünftigen Zweirichtungszählern das Problem beseitigt, wird das Problem einfach weggeredet, obwohl mittlerweile bei der Großleistungsverbrauchern im Haus fast nur Pulsgruppensteuerungen zur Leistungsregelung verwendet werden.
Dabei könnte man nur durch Änderungen der Firmware in den Zweirichtungszählern das Problem vermutlich so lösen, daß man über die heutige Auswertesoftware eine Mittelwertbildung z.B. über >1min überstülpt.
Mir soll es egal sein, denn ich verwende die Phasenanschnittssteuerung für die Heizungsregelung in meinem Wasserspeicher